Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dalyan Seyhan Production · Stand: 10. Oktober 2026 · Nur für Unternehmen im Sinne von § 14 BGB

I. Geltungsbereich und Vertragsschluss

§ 1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen, die Dalyan Seyhan, Therese-Giehse-Platz 6, 82110 Germering, unter der Bezeichnung „Dalyan Seyhan Production“ erbringt (nachfolgend „Anbieter“). Dazu gehören insbesondere Content-Abos (Kurzvideos, Langformate, Podcasts und deren Veröffentlichung), Content-Begleitung vor Ort, Konzeption und Produktion von Filmen, Kamera-Trainings sowie die Erstellung und Betreuung von Websites.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter unter dieser Bezeichnung nicht.

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.

1.4 Für das Coaching-Angebot unter dalyanseyhan.de gelten eigene Bedingungen.

§ 2 Projektcheck und Angebot

2.1 Der Projektcheck ist ein kostenloses, unverbindliches Vorgespräch. Er begründet keine Pflichten für beide Seiten.

2.2 Nach dem Projektcheck erhält der Kunde ein Angebot in Textform. Es nennt Leistungsumfang, Festpreis, Zahlungsplan und Termine und ist 14 Tage gültig, sofern darin nichts anderes steht.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt, zum Beispiel per E-Mail oder durch Unterschrift.

II. Leistungen

§ 3 Leistungsumfang

3.1 Der Umfang ergibt sich aus dem Angebot und der Paketbeschreibung auf dalyanseyhan.com zum Zeitpunkt der Annahme. Einzelleistungen bietet der Anbieter zu den dort genannten Einzelpreisen an.

3.2 Ein halber Drehtag umfasst bis zu vier Stunden vor Ort, ein ganzer Drehtag bis zu acht Stunden, jeweils einschließlich Auf- und Abbau.

3.3 Im Festpreis enthalten sind die im Paket genannten Korrekturrunden. Eine Korrekturrunde umfasst alle Anmerkungen des Kunden, die gesammelt und auf einmal übermittelt werden. Weitere Korrekturrunden und Änderungen am freigegebenen Konzept werden nach vorheriger Absprache zum im Angebot genannten Stundensatz berechnet.

3.4 Der Anbieter bestimmt die künstlerische und technische Umsetzung im Rahmen des freigegebenen Konzepts. Er kann freie Mitarbeitende und Dienstleister einsetzen. Diese verpflichtet er zur Vertraulichkeit nach § 10a. Ansprechpartner des Kunden bleibt der Anbieter.

3.5 Geschuldet ist die vereinbarte Produktion. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wie Reichweite, Anfragen, Bewerbungen oder Umsatz ist nicht geschuldet.

§ 4 Erst Konzept oder Skripte, dann die Rechnung

4.1 Bei Filmprojekten erhält der Kunde vor jeder Zahlung ein schriftliches Konzept mit Ablauf und Gesprächsfragen. Bei Content-Abos erhält er vor der ersten Rechnung den Themenplan für den ersten Monat und die ersten Skripte.

4.2 Der Kunde kann Konzept beziehungsweise Themenplan und Skripte innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt in Textform ablehnen. Der Vertrag endet dann, ohne dass Kosten für den Kunden entstehen. Äußert sich der Kunde in dieser Frist nicht oder gibt er frei, gilt die Freigabe als erteilt.

4.3 Eine Ablehnung nach Absatz 2 ist je Kunde einmal möglich.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

5.1 Der Kunde stellt den Drehort zur vereinbarten Zeit zugänglich bereit, benennt einen Ansprechpartner und sorgt dafür, dass die mitwirkenden Personen anwesend sind.

5.2 Der Kunde holt vor dem Dreh die schriftliche Einwilligung aller Personen ein, die im Bild oder Ton erkennbar sind. Der Anbieter stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung. Die rechtliche Prüfung der Vorlage für den Einzelfall obliegt dem Kunden. Bei Veranstaltungen klärt der Kunde, ob gefilmt werden darf, und informiert Gäste in geeigneter Weise.

5.3 Stellt der Kunde eigenes Material bereit (zum Beispiel Logos, Fotos, Musik, Texte), versichert er, die dafür nötigen Rechte zu besitzen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

5.4 Der Kunde prüft Skripte und fertige Inhalte vor der Veröffentlichung. Die Verantwortung für die inhaltliche und insbesondere die berufsrechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte liegt beim Kunden. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung.

5.5 Freigaben und Anmerkungen gibt der Kunde innerhalb von sieben Werktagen. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich die vereinbarten Fristen entsprechend.

§ 6 Termine, Verschiebung und Ausfall

6.1 Der Kunde kann einen vereinbarten Drehtermin einmal kostenfrei verschieben, wenn er dies spätestens sieben Tage vorher in Textform mitteilt.

6.2 Bei späterer Absage oder Verschiebung durch den Kunden kann der Anbieter eine Ausfallpauschale von 25 % des auf den Dreh entfallenden Paketpreises verlangen, bei einer Absage am Drehtag selbst 50 %. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Kann der Anbieter einen Termin wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht wahrnehmen, wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Ansprüche entstehen daraus nicht.

§ 7 Lieferung und Abnahme

7.1 Der Anbieter liefert Rohschnitt und Endfassungen über einen Freigabelink. Die Lieferfristen aus dem Angebot beginnen mit dem Drehtag.

7.2 Der Kunde prüft die Lieferung und teilt Mängel oder Korrekturwünsche innerhalb von zehn Werktagen in Textform mit. Äußert er sich in dieser Frist nicht oder veröffentlicht er die Produktion, gilt sie als abgenommen.

§ 8 Zusage „Wie Sie selbst“

8.1 Wirkt eine mitwirkende Person nach Einschätzung des Kunden in einem gelieferten Video nicht wie sie selbst, dreht der Anbieter die betreffende Szene beziehungsweise das betreffende Video ohne Aufpreis neu.

8.2 Bei Filmprojekten setzt das voraus, dass mit der Person ein Vorgespräch stattgefunden hat und der Kunde den Nachdreh innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Rohschnitts in Textform verlangt. Der Nachdreh findet innerhalb von 30 Tagen am selben Ort statt und umfasst höchstens einen halben Drehtag.

8.3 Bei Content-Abos verlangt der Kunde den Neudreh innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung des Videos in Textform. Der Neudreh erfolgt beim nächsten regulären Drehtermin und verkürzt dessen Liefermenge nicht.

8.4 Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Minderung oder Rückzahlung, ergeben sich aus dieser Zusage nicht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

III. Rechte

§ 9 Nutzungsrechte

9.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den gelieferten Endfassungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Kanäle. Dazu gehören insbesondere Website, soziale Netzwerke einschließlich bezahlter Verbreitung dort, Präsentationen, Messen, Stellenanzeigen und interne Kommunikation.

9.2 Nicht umfasst sind die Nutzung in Fernsehen und Kino, die Weitergabe an Dritte zur eigenen Nutzung sowie die Bearbeitung durch Dritte. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.

9.3 Rohmaterial und Projektdateien gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn das Angebot dies vorsieht.

9.4 Lizenzierte Musik und Archivmaterial darf der Kunde im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen nutzen. Für Nutzungen darüber hinaus kann eine Nachlizenzierung nötig sein.

9.5 Der Anbieter darf den Kunden als Referenz nennen und Produktionen als Arbeitsprobe zeigen, wenn der Kunde dem vorher in Textform zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 10 Persönlichkeitsrechte und Datenschutz

10.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Einwilligungen nach § 5.2 vorliegen und dass die Nutzung der Aufnahmen auch nach dem Ausscheiden von Mitarbeitenden den getroffenen Vereinbarungen entspricht.

10.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Aufnahmen von Mitarbeitenden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt dafür einen Entwurf bereit.

10.3 Der Anbieter bewahrt Rohmaterial nach Abnahme drei Monate auf. Danach besteht keine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung.

§ 10a Vertraulichkeit

10a.1 Der Anbieter behandelt alle nicht öffentlichen Informationen, die er bei der Zusammenarbeit über den Kunden, dessen Mandanten, Kunden und Mitarbeitende erfährt, vertraulich. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

10a.2 Ist der Kunde Berufsgeheimnisträger, etwa Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, verpflichtet sich der Anbieter auf Verlangen in Textform zur Verschwiegenheit im Sinne von § 203 Abs. 4 StGB und nimmt nur so weit Kenntnis von geschützten Geheimnissen, wie es für die Leistung erforderlich ist. Er verpflichtet von ihm eingesetzte Personen in gleicher Weise.

10a.3 Die Pflichten nach dieser Vorschrift gelten nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet wird.

IV. Abos, Begleitung und Website

§ 11 Website und Betreuung

11.1 Der Anbieter erstellt die Website nach dem vereinbarten Umfang. Die Website kann einzeln oder zusammen mit einem Content-Paket gebucht werden. Zahlung wird erst fällig, wenn die Website online ist und der Kunde sie freigegeben hat. Äußert sich der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Livegang, gilt sie als freigegeben.

11.2 Die Domain wird auf den Namen des Kunden registriert beziehungsweise bleibt in seinem Eigentum. Der Kunde erhält auf Wunsch alle Dateien der Website.

11.3 Impressum, Datenschutzerklärung und ähnliche Texte stellt der Anbieter als Entwurf bereit. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung und die Verantwortung für die Inhalte liegen beim Kunden.

11.4 Die optionale Rundum-Betreuung umfasst Domainverwaltung, Hosting, Sicherheitsaktualisierungen, Datensicherungen, das Einbinden neuer Videos und Änderungen im Umfang von bis zu 60 Minuten je Kalendermonat. Nicht genutzte Minuten verfallen am Monatsende. Größere Änderungen werden vorher angeboten.

11.5 Die Rundum-Betreuung ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar. Nach Kündigung übergibt der Anbieter Dateien und Zugänge und unterstützt beim Umzug der Domain.

§ 12 Content-Abos

12.1 Content-Abos haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

12.2 Liefermenge, Anzahl und Dauer der Drehtermine sowie die Kanäle ergeben sich aus dem gebuchten Paket. Drehtermine werden gemeinsam geplant. Sagt der Kunde einen Drehtermin ab, wird ein Ersatztermin im selben oder folgenden Monat vereinbart.

12.3 Die Social-Media-Konten, Kanäle und Podcast-Zugänge laufen auf den Kunden. Der Anbieter erhält die nötigen Zugänge und gibt sie bei Vertragsende zurück. Der Anbieter veröffentlicht kein Video ohne vorherige Freigabe des Kunden.

12.4 Zusage „Doppelt gutgeschrieben“: Fehlt am Ende eines Kalendermonats ein Video aus der vereinbarten Liefermenge aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, schreibt der Anbieter für jedes fehlende Video zwei Videos gut. Die Gutschrift wird in den beiden Folgemonaten zusätzlich geliefert. Endet der Vertrag vorher, wird sie in Geld erstattet: Monatspreis geteilt durch die vereinbarte Anzahl Kurzvideos, je gutgeschriebenem Video. Verzögerungen durch ausstehende Freigaben, abgesagte Drehtermine oder fehlende Mitwirkung des Kunden lösen die Gutschrift nicht aus.

12.5 Der Anbieter berichtet monatlich über die vereinbarten Kennzahlen. Ein bestimmter Erfolg wie Reichweite, Anfragen oder Bewerbungen ist nicht geschuldet.

§ 12a Content-Begleitung vor Ort

12a.1 Ein Halbtag umfasst bis zu vier Stunden, ein Tag bis zu neun Stunden Anwesenheit, eine Woche fünf aufeinanderfolgende Werktage. Längere Einsätze und Reisen werden gesondert angeboten.

12a.2 Erste fertige Kurzvideos liefert der Anbieter innerhalb von 48 Stunden nach dem Einsatztag, das übrige Material innerhalb von sieben Werktagen.

12a.3 Im Großraum München fallen keine Fahrtkosten an. Für Einsätze außerhalb trägt der Kunde Reise- und Übernachtungskosten nach Vereinbarung.

12a.4 Für Absagen und Verschiebungen gilt § 6 entsprechend, bezogen auf den Preis des Einsatzes.

V. Preise, Zahlung, Haftung

§ 13 Preise und Zahlung

13.1 Es gelten die Festpreise aus dem Angebot. Gemäß § 19 UStG wird derzeit keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte der Anbieter umsatzsteuerpflichtig werden, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer auf Leistungen hinzu, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden. Der Anbieter teilt dies vorher in Textform mit.

13.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt: Bei Filmprojekten sind 50 % nach Freigabe des Konzepts und 50 % nach Abnahme fällig. Content-Abos und die Rundum-Betreuung sind monatlich im Voraus fällig, die erste Rate nach der Freigabe nach § 4. Content-Begleitung wird nach dem Einsatz berechnet, Websites nach Livegang und Freigabe. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

13.3 Drehs im Großraum München erfolgen ohne Fahrtkosten. Für Drehs außerhalb werden Reise- und Übernachtungskosten nach Vereinbarung berechnet.

13.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Nutzungsrechte nach § 9 entstehen mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Leistung und bleiben nach Vertragsende unbefristet bestehen.

§ 14 Haftung

14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 Geht Aufnahmematerial ohne grobes Verschulden des Anbieters verloren, zum Beispiel durch einen technischen Defekt, beschränkt sich die Haftung auf die Wiederholung der betroffenen Aufnahmen.

§ 15 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, etwa Unwetter, behördliche Anordnungen, Streik oder Pandemie, befreien beide Seiten für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten. Termine werden dann neu vereinbart.

VI. Schlussbestimmungen

§ 16 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

17.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

17.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.